Wo beginnt Gewalt?

Die Ursachen von Gewalt sind in den Strukturen der Gesellschaft verankert. Bei Gewalt in der Familie bezieht sich der strukturelle Gewaltbegriff auf die ungleiche Machtverteilung im Geschlechterverhältnis und ermöglicht die Betrachtung des gesellschaftlichen Hintergrundes von Gewalt an Frauen: Das auch heute noch weit verbreitete Rollenverständnis vom Mann als „Familienvorstand und Ernährer“ und der Frau als „Hausfrau und Mutter“ fördert die für Gewaltbeziehungen charakteristischen sozialen und ökonomischen Abhängigkeiten von Frauen und lässt männliche Dominanz und Machtansprüche unwidersprochen weiter bestehen. Aus der – schicht unabhängigen – Orientierung an traditionellen Frauen- und Männerbildern, die eine klare Aufgabentrennung zwischen den Geschlechtern einerseits und eine Hierarchie andererseits vorsieht, leiten Männer ein Besitz- und Kontrollrecht über die Frau ab.
Dass das Machtungleichgewicht zwischen Männern und Frauen eine zentrale Ursache von Gewalt an Frauen ist, wird auch aus dem Aktionsplan der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen von 1995 ersichtlich:

„Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck der historisch ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert und daran gehindert wird, sich voll zu entfalten.“

1993 wurde auf der Weltmenschenrechtskonferenz in Wien Gewalt gegen Frauen international als Menschenrechtsverletzung anerkannt, und im Sinne dieser Entwicklung bekräftigt, dass Gewalt gegen Frauen immer eine Verletzung oder sogar den völligen Verlust ihrer Grundrechte bedeutet. Der Staat ist demnach verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu verfolgen, egal, von wem diese Gewalt ausgeübt wird.

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