Ziele und Aufgaben

Die Frauenhelpline versteht sich als erste Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Männergewalt gegen Frauen (Gewalt in der Familie bzw. in der Ehe oder Partnerschaft, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz etc.).

Sie ist eine professionelle, zielgruppenorientierte Einrichtung, die rund um die Uhr und bundesweit psychosoziale Beratung und rechtliche Information anbietet.

Bei der telefonischen Beratung geht es zunächst um die Klärung der aktuellen Situation der Hilfesuchenden, um Entlastung - also auch das Auffangen der Betroffenen in der Krisensituation -, um Stärkung und Bestärkung auf dem Weg aus dem Kreislauf der Gewalt. Ein Anruf bei der Frauenhelpline ist oft der erste Schritt aus der Gewaltspirale.

Oft sprechen Frauen in einem solchen Gespräch tatsächlich das erste Mal über ihre Situation, was auch der Niederschwelligkeit unserer Einrichtung zu verdanken ist. Die Frauenhelpline ist unbürokratisch, d. h. rund um die Uhr und kostenlos erreichbar, die Beratung ist streng vertraulich und anonym. Die Anruferin muss also weder Namen noch Adresse oder sonstige persönliche Daten angeben und vor allem: Sie selbst hat es in der Hand, den Kontakt abzubrechen
oder fortzusetzen. Dies ist ein minimales, aber ein wesentliches Element zur Stärkung oder Wiederfindung der Entscheidungsfreiheit der Frauen.

Neben Entlastung und Stärkung in der Krisensituation geht es im telefonischen Beratungsgespräch auch um Orientierungshilfe, d. h. es wird versucht, mit den Anruferinnen in einem oder auch in mehreren Gesprächen verschiedene Möglichkeiten des Handelns, des „einen-Ausweg-Findens“ zu besprechen, aufzuzeigen und mit ihnen gemeinsam herauszufinden, welcher Weg für sie in ihrer speziellen Situation der richtige ist. Das bedeutet auch, dass die Frauen als Expertinnen ihrer Situation gesehen werden und nicht versucht wird, ihnen eine Lösung – die die Beraterin vielleicht für die richtige hält – aufzudrängen. Den Beraterinnen geht es um einen lösungsorientierten und ganzheitlichen Beratungsansatz.

Da die Beraterinnen Spezialistinnen das Gewaltschutzgesetz betreffend sind, wird in Fällen von akuter Gewalt im Rahmen der Krisenberatung auch die Möglichkeit einer Wegweisung/eines Betretungsverbotes oder einer Einstweiligen Verfügung aus der gemeinsamen Wohnung mit der Anruferin besprochen. Auf Wunsch der Klientin bietet die Beraterin eine telefonische Intervention bei Polizei/Gendarmerie an, um eine Wegweisung bzw. Betretungsverbot anzuregen.

Vielfach haben die Mitarbeiterinnen die Erfahrung gemacht, dass eine Intervention bei der Exekutive durch die Frauenhelpline hinsichtlich einer Wegweisung sehr hilfreich sein kann.

Ein weiteres Ziel ist die Motivation der Anruferinnen, persönliche Beratung und gegebenenfalls längerfristige Betreuung in regionalen Hilfseinrichtungen in Anspruch zu nehmen und damit verbunden eine gezielte Weitervermittlung vor allem an Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauennotrufe etc. Dazu sind detaillierte Kenntnisse über das soziale Hilfsnetz in ganz Österreich notwendig, sowie die laufende Aktualisierung von Telefonnummern und Adressen der bestehenden Hilfseinrichtungen.

Auf Wunsch der Betroffenen kann der Kontakt zu anderen Institutionen auch direkt über die Frauenhelpline hergestellt werden. Anruferinnen, die sich nicht in einer akuten Gewaltsituation befinden, erhalten im Rahmen einer unterstützenden Beratung die für sie notwendigen, grundlegenden rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit Gewalt- und Opferschutz, Scheidung/Trennung, Obsorge, Besuchsrechtsregelungen, Unterhalt, Anzeige, Strafverfahren, Zivilrechtsverfahren etc...

Die Frauenhelpline leistet auch eine Arbeit im Zusammenhang mit der Prozessbegleitung. Die Beraterinnen geben Auskunft über alle notwendigen rechtlichen Schritte von der Anzeige bei der Polizei bis zum Strafverfahren oder einer diversionellen Maßnahme und auch darüber, ob die Anruferin eventuell Anspruch auf eine kostenlose, therapeutische Unterstützung im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes hat. Sie wissen über alle Einrichtungen Bescheid, die Prozessbegleitung anbieten.

Gerade was regionale Frauenhilfseinrichtungen anbelangt, sind städtische Gebiete zum Teil gut versorgt, ländliche Gebiete oft sehr mangelhaft ausgestattet. So kann es beispielsweise einer Frau aus der Steiermark passieren, dass sie 300 km ins nächste Frauenhaus oder zur nächsten Beratungsstelle fahren müsste. Das Team der Frauenhelpline versucht, solche Mängel aufzuzeigen und sieht sich verantwortlich dafür, immer wieder einen Ausbau des Hilfsangebots für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu fordern. Die Mitarbeiterinnen verfügen sowohl über ausgezeichnete Kenntnisse des Hilfsnetzes als auch über persönliche Kontakte zu vielen entsprechenden Einrichtungen.

Die Erfahrungen seit Bestehen der Helpline haben gezeigt, dass es besonders nachts und an Wochenenden wichtig ist, hilfesuchenden Frauen eine Möglichkeit der Entlastung und psychischen Stärkung in kritischen Situationen zu bieten, da zu diesen Zeiten die meisten Beratungseinrichtungen nicht geöffnet sind.

Während der Nacht und an Wochenenden übernimmt die Frauenhelpline bei Bedarf und nach Absprache auch die Krisenanrufe der Interventionsstellen und Frauenberatungsstellen aus ganz Österreich.

Durch das niederschwellige Angebot der Frauenhelpline werden auch die Frauenhäuser eine Spur entlastet, indem die Betroffenen in einem oder auch - wenn notwendig – in mehreren Telefongesprächen bei der Entscheidungsfindung, ein Frauenhaus aufzusuchen, unterstützt und beraten werden.

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